Inhalt
01 Was bedeutet Spielersperre?
Eine Casino-Selbstsperre nutzen Sie in Eigeninitiative, um sich künftig den Zugang zu Glücksspielangeboten zu verwehren. Anders als bei behördlichen oder betreiberseitigen Maßnahmen beruht sie allein auf Ihrem persönlichen Entschluss. Das Instrument richtet sich an Menschen, die feststellen, dass ihre Spielkontrolle nachlässt, oder die präventiv handeln möchten, bevor finanzielle Schwierigkeiten entstehen.
Für Österreich sind Selbstausschlussmöglichkeiten bei unterschiedlichen Angebotsarten dokumentiert. Diese Seite bestätigt konkrete Kontofunktionen nur anhand aktueller Informationen zum Angebot win2day der Österreichischen Lotterien GmbH. Gebühren, Laufzeit, Reichweite, Einreichung und Beendigung können bei anderen Betreibern abweichen und sind vor einem Antrag in deren offiziellen Unterlagen zu kontrollieren.
Unterscheidung: Selbst-, Fremd- und Betreibersperre
| Art der Maßnahme |
Auslösende Partei |
Rechtsquelle |
Geltungsdauer |
Aufhebung |
| Selbstsperre |
Spieler/in selbst |
Freiwillige Vereinbarung |
Nach aktueller Betreiberinformation |
Nach gewählter Option und Betreiberbedingungen |
| Fremdsperre |
Anstoß durch nahestehende Person, Beschluss beim Betreiber |
Bei Spielbanken: § 25 GSpG; sonst andere Grundlage |
Einzelfall und Rechtsgrundlage |
Einzelfall und Rechtsgrundlage |
| Betreibersperre |
Jeweils zuständiger Betreiber |
§ 25 GSpG nur für Spielbanken; sonst andere Grundlage |
Nach anwendbarer Regelung |
Nach anwendbarer Regelung |
| Zugangslimit |
Spieler/in selbst |
Freiwillige Vereinbarung |
Individuell festgelegt |
Ja |
Zielgruppe und Einsatzbereiche
Eine Sperre ist ratsam, wenn eine oder mehrere Verhaltensweisen zutreffen:
- Sie spielen wiederholt länger oder mit höheren Summen als anfangs geplant.
- Verluste versuchen Sie mehrfach durch neuerliches Spielen wettzumachen.
- Vor Partnerin, Partner oder Angehörigen verschweigen Sie Ausmaß und Höhe der Einsätze.
- Glücksspiel finanzieren Sie mittels Krediten oder geborgten Beträgen.
- Pflichten rücken zurück, weil Spielen Priorität genießt.
- Nervosität oder Gereiztheit zeigen sich, sobald Spielen nicht möglich ist.
- Spielen dient dazu, negative Emotionen zu verdrängen.
- Frühere Bemühungen, das Spielen einzuschränken, sind mehrmals fehlgeschlagen.
Diese Aufzählung ersetzt keine ärztliche Diagnose, unterstützt jedoch die Selbsteinschätzung. Bei mehreren Zutreffen empfehlen wir den Kontakt zu einer Beratungsstelle.
→ Weiterführende Informationen: Veranlassung durch Dritte.
→ Unterstützung: Hilfe bei Spielsucht in Österreich.
02 Rechtliche Grundlage (§ 25 GSpG)
§ 25 Abs. 3 GSpG beschreibt für österreichische Spielbanken eine gestufte Prüfung und Schutzreaktion. Die Norm ist weder eine allgemeine Sperrvorschrift für alle Glücksspielanbieter noch eine Grundlage für den sofortigen Ausschluss allein wegen einer Mitteilung aus dem Familienumfeld. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und der konkrete Sachverhalt.
Existenzminimum als individuelles Kriterium
Ausgangspunkt der gesetzlichen Abfolge ist die begründete Annahme, dass Häufigkeit und Intensität des Spielens das Existenzminimum gefährden. Dann hat die Spielbankleitung eine Bonitätsauskunft bei einer unabhängigen Einrichtung einzuholen. Bestätigt diese Auskunft die Annahme, folgen nach dem Gesetz ein schriftlicher Hinweis auf die Gefahren und das Angebot eines Beratungsgesprächs.
Verpflichtungen für Spielbanken: Auskünfte und Personalschulung
Erst wenn die betroffene Person das angebotene Beratungsgespräch nicht annimmt oder ihr Spielverhalten unverändert fortsetzt, sieht § 25 Abs. 3 GSpG als nächste Stufe den dauernden oder befristeten Ausschluss vom Spielbankbesuch oder eine Begrenzung der Besuche vor. Diese Abfolge betrifft Spielbanken; sie darf nicht pauschal auf Automatensalons, elektronische Lotterien oder ausländische Online-Angebote übertragen werden.
Verfassungsgerichtshof G 259/2022: eng lesen
G 259/2022 war ein Normprüfungsverfahren zu Wortfolgen in § 25 Abs. 3 GSpG. Diese Seite verkürzt die Entscheidung weder zu einer allgemeinen Aussage über Bonitätsprüfungen noch zu einer zivilrechtlichen Ersatzregel. Gegenstand, geprüfte Fassung, Spruch und zeitliche Wirkung sind im RIS im Original nachzulesen. Aus der Fundstelle folgt kein automatischer Anspruch.
Warum § 25 GSpG beim Angebot win2day nicht direkt gilt
Die Österreichische Lotterien GmbH betreibt win2day aufgrund ihrer Konzession für elektronische Lotterien; win2day ist Marke, nicht Konzessionsinhaber. Daher gelten die Spielbank-Stufen des § 25 Abs. 3 GSpG nicht unmittelbar. Lassen Sie den Geltungsbereich beider Sperren aktuell bestätigen.
Wesentliche Entscheidungen:
VfGH G 34/10 (2011), VfGH G 259/2022 (2022). Beide im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) einsehbar.
→ Ausführliche Darstellung: § 25 GSpG bei Spielbanken und rechtliche Einordnung.
03 Verfügbare Anbieter und Verfahren
In Österreich bestehen je nach Glücksspielart und Betreiber unterschiedliche Schutzsysteme. Aus einer Sperre bei einem Angebot darf nicht ohne aktuelle Primärquelle auf die Reichweite bei einem anderen geschlossen werden. Erfragen Sie bei jedem tatsächlich genutzten Angebot den Geltungsbereich und lassen Sie sich die Auskunft bestätigen.
Casinos Austria – Netzwerk mit zwölf Standorten
Für die Spielbanken von Casinos Austria gelten betreibereigene Kontaktwege. Diese Seite verifiziert weder aktuelle Laufzeiten noch Unterlagen, Gebühren, Bearbeitungsdauer oder Beendigungsvoraussetzungen. Prüfen Sie das aktuelle Formular und die zulässigen Einreichungswege direkt beim Betreiber.
WINWIN – Automatensalons mit eigenem Verfahren
Für WINWIN dürfen Verfahren, Reichweite und Fristen nicht aus den Regelungen einer Spielbank oder eines Online-Kontos abgeleitet werden. Erfragen Sie den aktuellen Weg direkt bei WINWIN. Eine Liste der tatsächlich genutzten Angebote kann helfen, offene Fragen zum jeweiligen Schutzumfang systematisch zu klären.
win2day – Angebot der Österreichischen Lotterien GmbH
win2day ist Marke und Angebot der Österreichischen Lotterien GmbH. Die Gesellschaft hält die österreichische Konzession und betreibt das Angebot; die Marke ist keine juristische Person. Dessen veröffentlichte Selbstschutzinformationen sind hier verifiziert. Maßgeblich bleiben die im Konto und den offiziellen Bedingungen angezeigten Optionen.
Landesausspielungen und regionale Automatenbetriebe
In Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten und Burgenland existieren landesrechtlich geregelte Automatenbetriebe. In Wien sind Glücksspielautomaten außerhalb von Casinos seit 2015 verboten. Auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg gibt es keine entsprechenden Landesgesetze für Glücksspielautomaten außerhalb der Spielbanken.
Zentrale Übersicht: Anbieter, Sperrtypen und Wege
| Konzessionsinhaber / Angebot |
Verfügbare Maßnahmen |
Wählbare Fristen |
Antragswege |
Wirksamkeit ab |
Vorzeitige Beendigung |
| Casinos Austria |
Direkt beim Betreiber prüfen |
Nicht hier verifiziert |
Nicht hier verifiziert |
Nicht hier verifiziert |
Nicht hier verifiziert |
| WINWIN |
Direkt beim Betreiber prüfen |
Nicht hier verifiziert |
Nicht hier verifiziert |
Nicht hier verifiziert |
Nicht hier verifiziert |
| Österreichische Lotterien GmbH / win2day |
Im Konto veröffentlichte Limits und Sperroptionen |
Aktuelle Auswahl im Konto prüfen |
Verifiziert: Kundenkonto; weitere Wege dort prüfen |
Anzeige beziehungsweise Bestätigung beachten |
Aktuelle Bedingungen der gewählten Option |
| Landesbetreiber |
Je nach Bundesland unterschiedlich |
Individuell |
Direkt beim Betreiber |
Individuell |
Individuell |
ACHTUNG: Sperre wirkt nur betreiberintern
Ein gesetzlich in Betrieb befindliches zentrales Sperrregister ist für Österreich derzeit nicht belegt. Klären Sie deshalb die Reichweite jeder Sperre bei den tatsächlich betroffenen Betreibern; unterstellen Sie weder eine automatische Übertragung noch grundsätzlich deren Ausbleiben ohne aktuelle Bestätigung.
→ Mehr zum vorgeschlagenen zentralen Register finden Sie in Abschnitt 12.
→ Hinweise zur Antragstellung
→ Weitere Schutzinstrumente
04 Antragstellung im Detail
Antragskanäle, verlangte Unterlagen, Bearbeitungszeit und mögliche Kosten dürfen nicht pauschal für alle Betreiber angegeben werden. Verwenden Sie ausschließlich aktuelle Kontaktangaben des betroffenen Betreibers und bitten Sie um eine Bestätigung, aus der Angebot, Umfang und Beginn hervorgehen.
Casinos Austria und WINWIN: aktuelle Wege erfragen
- Offizielle Quelle öffnen: Rufen Sie die aktuelle Spielerschutzseite des konkret betroffenen Betreibers auf.
- Reichweite klären: Fragen Sie, welche Standorte oder Angebote der Antrag erfasst und ab wann die Maßnahme gilt.
- Datenschutz beachten: Senden Sie Ausweisdaten nur, wenn der Betreiber sie über einen verifizierten, sicheren Weg ausdrücklich verlangt.
Diese Orientierung bestätigt nicht, dass Casinos Austria und WINWIN identische Verfahren verwenden. Formulare, E-Mail-Adressen und Anforderungen können sich ändern.
win2day: Einrichtung im Kundenkonto
- Melden Sie sich nur über die offizielle win2day-Seite in Ihrem Konto an.
- Öffnen Sie den dort bezeichneten Bereich für Spielerschutz.
- Lesen Sie die aktuell angebotenen Sperr- und Limitoptionen samt Reichweite.
- Wählen Sie die passende Option erst nach Prüfung der angezeigten Bedingungen.
- Bestätigen Sie die Auswahl wie im Konto vorgesehen.
- Bewahren Sie die angezeigte oder zugesandte Bestätigung auf.
Erforderliche Dokumente
Welche Daten oder Dokumente benötigt werden, hängt vom Betreiber und gewählten Weg ab. Häufig dient ein Identitätsabgleich dazu, die Sperre der richtigen Person zuzuordnen. Daraus folgt jedoch keine einheitliche Nachweisliste. Beachten Sie:
- Nur die in der aktuellen offiziellen Anleitung ausdrücklich verlangten Angaben übermitteln.
- Keine Ausweiskopie an eine Adresse senden, deren Echtheit Sie nicht geprüft haben.
Wirksamkeit der Maßnahme
Ein allgemeiner Zeitpunkt lässt sich nicht seriös nennen. Maßgeblich ist die Anzeige oder Bestätigung des jeweiligen Betreibers. Bis zur eindeutigen Bestätigung sollten Sie nicht davon ausgehen, dass sämtliche betroffenen Zugänge gesperrt sind.
Behandlung vorhandener Guthaben
Diese Seite verspricht weder Auszahlung noch Fortbestand oder Verfügbarkeit eines Guthabens nach einer Sperre. Fragen Sie den Betreiber nach der für Ihr Konto geltenden Behandlung und verwenden Sie ausschließlich verifizierte Zahlungs- und Kontaktwege.
05 Zeiträume und ihr Verlauf
Sperrdauer, Beginn und Ende hängen von Betreiber, Angebotsart, Rechtsgrundlage und gewählter Option ab. Konkrete Angaben sind hier nur als Beispiel aus der jeweils aktuellen win2day-Oberfläche zu verstehen; für andere Betreiber werden keine identischen Laufzeiten behauptet.
Sechs, zwölf Monate oder auf Dauer
- Befristete Option: Prüfen Sie vor Bestätigung, ob sie automatisch endet, eine Mindestdauer hat oder einen weiteren Schritt verlangt.
- Unbefristete Option: Prüfen Sie die veröffentlichten Bedingungen für eine spätere Änderung; unterstellen Sie keinen Anspruch auf Freigabe.
- Dokumentation: Speichern Sie Wortlaut, Datum und Bestätigung der konkret gewählten Option.
| Frist |
Verfügbar bei |
Automatisches Ende? |
Vorzeitige Beendigung? |
| Sechs Monate |
Bei win2day aktuell im Konto prüfen |
Nicht pauschal beantwortbar |
Nach aktueller Bedingung |
| Zwölf Monate |
Bei win2day aktuell im Konto prüfen |
Nicht pauschal beantwortbar |
Nach aktueller Bedingung |
| Dauerhaft |
Bei win2day aktuell im Konto prüfen |
Nach aktueller Bedingung |
Nach aktueller Bedingung |
Gründe für den Ausschluss vorzeitiger Aufhebung befristeter Sperren
Eine feste Bindung kann eine zusätzliche Hürde schaffen, ihre tatsächliche Schutzwirkung ist aber individuell und wird hier nicht garantiert. Verlassen Sie sich bei akutem Spieldruck nicht allein auf eine technische oder vertragliche Maßnahme, sondern ziehen Sie eine qualifizierte Beratungsstelle hinzu.
06 Aufhebungsprozess und Bedingungen
Für Änderungen oder Beendigungen gibt es kein hier belegtes, für alle Betreiber einheitliches Verfahren. Entscheidend sind die Bedingungen der konkret eingerichteten Maßnahme sowie gegebenenfalls die gesetzliche Grundlage. Lassen Sie sich die aktuell geltenden Schritte direkt erläutern.
Befristete Sperren: vorzeitige Beendigung entfällt
Ob eine befristete Maßnahme geändert werden kann, richtet sich nach ihrer aktuellen Ausgestaltung. Planen Sie nicht mit einer vorzeitigen Freigabe. Suchen Sie bei starkem Spieldruck Unterstützung bei einer Beratungsstelle statt nach einem anderen Zugang.
Dauerhafte Sperren: Aufhebung über förmliches Antragsverfahren
Bei einer unbefristeten Sperre sollten Sie von ihrem Fortbestand ausgehen, solange Ihnen keine verlässliche Bestätigung über eine Änderung vorliegt. Welche Stelle entscheidet, welche Unterlagen zulässig sind und welche Kriterien gelten, darf nicht betreiberübergreifend verallgemeinert werden.
Fünf Reflexionsfragen vor dem Antrag
Vor Einreichung eines Aufhebungsantrags beantworten Sie bitte ehrlich folgende Fragen:
- Welches Motiv führte damals zur Sperrung?
- Hat sich diese Ausgangssituation grundlegend gewandelt?
- Bin ich finanziell imstande, eventuelle Verluste zu tragen?
- Habe ich meinen Aufhebungswunsch mit einer Vertrauensperson besprochen – Angehörigen, Freundinnen, Freunden oder Beratungsstelle?
- Welche Konsequenzen drohen bei Fehleinschätzung?
Ein Beratungsgespräch kann bei der Reflexion unterstützen, trifft aber keine Betreiberentscheidung. Kosten, Vertraulichkeit und Anonymität bitte beim Dienst prüfen.
Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (als Wiener Kontakt angeführt; Zuständigkeit und Konditionen aktuell prüfen) · Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304 (von Casinos Austria angeführt; Bedingungen dort prüfen)
Verfahrensschritte zur Aufhebung einer dauerhaften Sperre
- Aktuelle Bedingungen lesen: Ermitteln Sie Angebot, Sperrtyp und zuständigen Kontakt.
- Erforderliche Angaben erfragen: Übermitteln Sie nur ausdrücklich verlangte Daten über einen verifizierten Weg.
- Bearbeitung abwarten: Fristen und Prüfschritte können unterschiedlich sein.
- Unklarheiten klären: Fragen Sie nach, ohne ein bestimmtes Gesprächsformat zu erwarten.
- Bestätigung aufbewahren: Gehen Sie bis dahin vom Fortbestand der Sperre aus.
Welche Nachweise können erforderlich sein?
Es gibt keine hier bestätigte allgemeine Liste. Insbesondere behaupten wir nicht, dass Einkommens-, Bonitäts- oder Therapienachweise verlangt werden oder die Erfolgsaussichten beeinflussen. Fragen Sie nach Rechtsgrundlage, Zweck und sicherem Übermittlungsweg jeder verlangten Information.
Das Beratungsgespräch: was Sie erwarten dürfen
Ob überhaupt ein Gespräch stattfindet, ist nicht allgemein belegt. Falls ein Betreiber eines anbietet oder verlangt, lassen Sie sich Zweck, Ablauf und Datenschutz erklären. Zur persönlichen Reflexion können unabhängig davon folgende Fragen dienen:
- Was ist seit Einrichtung der Sperre anders?
- Wie stellt sich Ihre finanzielle Situation aktuell dar?
- Welche Strategien zur verantwortungsvollen Spielteilnahme haben Sie entwickelt?
Mögliche Ablehnungsgründe
Diese Seite nennt keine vermeintlich allgemeingültigen Annahme- oder Ablehnungskriterien. Verlangen Sie die für Ihre konkrete Sperre maßgebliche Regelung vom zuständigen Betreiber; bei einer rechtlichen Auseinandersetzung kann individuelle Beratung erforderlich sein.
Aufhebung einer win2day-Spielersperre
Nutzen Sie die aktuell von win2day angegebenen Kontaktwege und verwenden Sie Ihre Kontodaten zur Identifikation. Erfragen Sie benötigte Unterlagen und Benachrichtigungsart ausdrücklich. Registrieren Sie sich nicht erneut, solange die Sperre gilt.
Aufhebung einer Fremdsperre – besondere Anforderungen
Bei einer nicht selbst beantragten Maßnahme können andere Rechtsgrundlagen gelten. Verfahren, Anhörung, Unterlagen und Beendigung dürfen nicht pauschal beschrieben werden. Lassen Sie sich die konkrete Grundlage schriftlich erläutern; bei Rechtsstreitigkeiten ist individuelle Beratung empfehlenswert.
→ Veranlassung durch Dritte
→ Sperre ändern oder beenden
→ win2day und weitere Angebotsarten
07 Wirkungen während der aktiven Sperrung
Während der aktiven Spielersperre soll der Zugang zu gesperrten Glücksspielangeboten unterbunden werden. Die konkrete Wirkungsweise hängt von Betreiber und Angebotsform ab. Spielbanken mit physischem Standort kontrollieren den Einlass, Online-Angebote setzen technische Login-Blockaden ein.
Zutrittskontrolle in Spielbanken
Spielbanken prüfen die Identität beim Einlass. Erscheint Ihre aktive Sperre im System, muss der Zutritt verweigert werden. Verlassen Sie sich dennoch nicht allein auf Zugangskontrollen: Meiden Sie nach Möglichkeit auch den Weg zum Standort und informieren Sie eine Vertrauensperson bei starkem Impuls.
Technische Login-Blockade bei win2day
Bei aktiver Online-Sperre soll Zugriff auf betroffene Spielbereiche technisch unterbunden werden. Bewahren Sie die Sperrbestätigung auf und prüfen Sie, ob weitere Konten bei anderen Betreibern bestehen. Eine österreichische Sperre blockiert weder ausländische Websites automatisch noch Werbung auf Ihren Geräten.
Anbieter ohne österreichische Konzession: rechtliche Einordnung
Bei vielen in Österreich erreichbaren Angeboten ist auf dieser Seite keine österreichische Konzession verifiziert. Eine ausländische Lizenz ist nicht mit einer österreichischen Konzession gleichzusetzen.
Bedeutung für Ihre Sperre:
- Gehen Sie nicht davon aus, dass eine österreichische Betreibersperre ein anderes Angebot technisch erfasst.
- Diese Seite gibt weder eine Auszahlungs- noch eine Durchsetzungsgarantie und bestätigt keine Schutzfunktion unverifizierter Marken.
- Ob ein Vertrag oder ein Rückforderungsanspruch besteht, ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls; pauschale Aussagen sind nicht zuverlässig.
ACHTUNGSperre nicht umgehen
Wir raten ausdrücklich davon ab, eine Spielersperre durch Ausweichen auf internationale Anbieter ohne österreichische Konzession zu umgehen. Welche österreichischen Vorschriften, Ansprüche oder Behördenwege im Einzelfall dennoch relevant sind, ist eine gesonderte Rechtsfrage; ein Angebot ohne österreichische Konzession bietet jedenfalls nicht automatisch denselben aufsichtsrechtlichen Rahmen.
08 Weitere Schutzinstrumente
Eine Spielersperre bildet einen wichtigen Schritt, lässt sich jedoch durch begleitende Maßnahmen verstärken. Technische Hilfsmittel, bankseitige Sperren und Limits errichten zusätzliche Barrieren und unterstützen die konsequente Umsetzung Ihrer Entscheidung.
Sperrsoftware: BetBlocker und Gamban
BetBlocker beschreibt sich als spendenfinanzierte, kostenfreie Software zum Blockieren von Glücksspiel-Websites und -Apps. Unterstützte Geräte, Abdeckung und aktuelle Bedingungen sind direkt beim Dienst zu prüfen.
Gamban ist ein weiterer externer Dienst. Preis, unterstützte Systeme und konkrete Funktionsweise können sich ändern. Solche Werkzeuge ersetzen keine Spielersperre und garantieren keine vollständige Abdeckung.
Wichtig: Diese Anwendungen sind Hilfsmittel, keine Garantie. Technisch geschulte Nutzerinnen und Nutzer können sie umgehen. Sie wirken am besten zusammen mit einer bewussten Entscheidung.
→ Mehr zu BetBlocker: playsponsible.at/betblocker
Bankseitige und kartenseitige Sperren
Viele Banken bieten die Blockade von Transaktionen in bestimmten Kategorien. Beispielsweise können Sie:
- Zahlungen an Glücksspielanbieter blockieren lassen.
- Kreditkartenlimits absenken oder Karten stilllegen.
- Ein separates Konto für den Lebensunterhalt führen, auf das Sie online nicht zugreifen können.
Erfragen Sie bei Ihrer Bank die verfügbaren Optionen.
Limits als weniger einschneidende Option
Wenn Sie sich nicht vollständig sperren möchten, können Sie bei win2day Limits setzen:
- Einzahlungslimits (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Verlustlimits
- Zeitlimits
Wichtig:
- Aktuelle Verzögerungen für eine Erhöhung werden im win2day-Konto angezeigt.
- Auch Abstände zwischen Änderungen sind dort vor Bestätigung zu prüfen.
- Für Zeitlimits können andere Bedingungen als für Geldlimits gelten.
- Prüfen Sie, ab wann eine Senkung laut aktueller Anzeige gilt.
Diese Verzögerungen sollen impulsive Aufhebung eines Limits verhindern.
Finanzielle Absicherung und Schuldnerberatung
Bei bestehenden Spielschulden können Sie eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung kontaktieren. Leistungsumfang, Zielgruppe, Kosten, Vertraulichkeit und Terminbedingungen sind bei der konkret gewählten Stelle aktuell zu prüfen.
| Maßnahme |
Kosten |
Reichweite |
Aktivierung |
Reversibilität |
| Spielersperre |
Beim Betreiber prüfen |
Bestätigung genau lesen |
Beim Betreiber prüfen |
Nach konkreter Bedingung |
| BetBlocker |
Laut Dienst; aktuell prüfen |
Abdeckung beim Dienst prüfen |
Nach Einrichtung |
Nach aktueller Bedingung |
| Gamban |
Preis beim Dienst prüfen |
Abdeckung beim Dienst prüfen |
Nach Einrichtung |
Nach aktueller Bedingung |
| Bankseitige Sperre |
Beim Institut prüfen |
Je nach Institut und Händlerzuordnung |
Nach Bestätigung der Bank |
Beim Institut prüfen |
| Limits bei win2day |
Aktuelle Bedingungen prüfen |
Nur win2day |
Anzeige im Konto beachten |
Nach aktueller Bedingung |
09 Haftung und Regressmöglichkeiten
Unter bestimmten Voraussetzungen können in Österreich Ansprüche gegen Glücksspielbetreiber oder Casinos geltend gemacht werden. Die maßgebliche Rechtsgrundlage hängt davon ab, ob konzessionierte Spielbanken oder Anbieter ohne österreichische Lizenz belangt werden.
Haftung lizenzierter Spielbanken nach § 25 GSpG
§ 25 GSpG betrifft Spielbanken, nicht pauschal WINWIN, win2day oder jeden Glücksspielbetreiber. Ob aus einer behaupteten Pflichtverletzung ein Anspruch folgt, hängt von Tatbestand, Fassung der Norm, Kausalität, Schaden und Rechtsprechung im Einzelfall ab.
Wichtige Entscheidungen:
- OGH 1 Ob 214/98x: § 25 Abs 3 GSpG schützt die einzelne Spielerin bzw. den einzelnen Spieler.
- OGH 1 Ob 175/02w: Pflichtverletzung begründet Anspruch auf Schadenersatz.
- OGH 6 Ob 250/11z: Beweislast verschiebt sich zugunsten der Spielerin bzw. des Spielers.
Umgekehrte Beweislast für Spielerinnen und Spieler
Die Beweislast darf nicht als pauschale Erfolgsregel dargestellt werden. Welche Partei welche Tatsachen beweisen muss, ist anhand des konkreten Anspruchs und der einschlägigen Rechtsprechung zu beurteilen.
Pathologisches Spielverhalten schließt Mitverschulden aus
Auch Fragen zu Geschäftsfähigkeit, Erkrankung und Mitverschulden sind einzelfallbezogen. Diese Seite trifft keine medizinische Einordnung und verspricht nicht, dass ein bestimmter Einwand ausgeschlossen ist.
Verjährung: drei Jahre
Verjährungsbeginn und -dauer hängen von Anspruch und Sachverhalt ab. Betroffene sollten Fristen frühzeitig individuell prüfen lassen, statt sich allein auf eine allgemeine Jahresangabe zu verlassen.
Rückforderung gegen Betreiber ohne österreichische Lizenz
Achtung: Es handelt sich um einen völlig anderen Rechtsgrund als Schadenersatz nach § 25 GSpG.
Bei Online-Angeboten ohne österreichische Konzession können sich Fragen nach Verbotsgesetz, Rückabwicklung, anwendbarem Recht und Vollstreckung stellen. Daraus folgt nicht automatisch, dass jeder Vertrag nichtig ist oder jede Zahlung zurückverlangt werden kann.
Das bedeutet:
- Anspruchsgrundlage und anwendbares Recht müssen im Einzelfall bestimmt werden.
- Fristen dürfen ohne Prüfung des konkreten Anspruchs nicht pauschal angegeben werden.
- Berechnung, Einwendungen und praktische Durchsetzung gehören in individuelle Rechtsberatung.
Praktische Durchsetzung ist erschwert, weil Betreiber meist im Ausland sitzen. Spezialisierte Prozesskostenfinanzierer und Anwältinnen bzw. Anwälte führen jedoch derartige Verfahren.
Handlungsmöglichkeiten für Betroffene
Wenn Sie Ansprüche vermuten:
- Dokumentieren Sie alles: Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Screenshots, E-Mails, Transaktionsbelege.
- Verbraucherschutzorganisation kontaktieren: Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder Arbeiterkammer bieten Erstberatung.
- Anwaltliche Beratung einholen: Bei höheren Beträgen besonders empfohlen.
Rechtliche Klarstellungen:
- § 25 GSpG ist in diesem Zusammenhang auf Spielbanken begrenzt; Voraussetzungen und Fristen bleiben einzelfallbezogen.
- Bei Betreibern ohne österreichische Konzession können unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, Einwendungen und Fristen relevant sein.
- Beide Anspruchsgrundlagen sind rechtlich unterschiedlich und setzen jeweils verschiedene Voraussetzungen voraus.
| Entscheidung |
Datum |
Wesentliche Aussage |
| OGH 1 Ob 214/98x |
1998 |
§ 25 GSpG ist Schutzgesetz nach § 1311 ABGB |
| OGH 1 Ob 175/02w |
2002 |
Schadenersatz bei Pflichtverletzung |
| OGH 5 Ob 112/04p |
2004 |
Einzelfallentscheidung; keine pauschale Aussage für jeden Vertrag |
| VfGH G 34/10 |
2011 |
Haftungsobergrenze bei § 25 GSpG entfallen |
| OGH 6 Ob 250/11z |
2011 |
Beweislastumkehr für Spielende, Sucht schließt Mitverschulden aus |
| VfGH G 259/2022 |
2022 |
Normprüfung zu Wortfolgen in § 25 Abs. 3; Spruch und zeitliche Wirkung im RIS prüfen |
| OGH 4 Ob 185/25x |
2026 |
Einzelfallentscheidung zu einem konkreten Angebot und Sachverhalt |
→ Weitere Orientierung: Beratungs- und Anlaufstellen.
10 Veranlassung durch Dritte
Angehörige können Beobachtungen an einen Betreiber oder eine Beratungsstelle herantragen. Ob dies ein formelles Sperrverfahren auslöst, wer entscheiden darf und welche Rechte die betroffene Person hat, hängt von Angebotsart, Betreiber und Rechtsgrundlage ab. § 25 GSpG darf dabei nur auf Spielbanken bezogen werden.
Wer eine Fremdsperre anregen darf
Wer sich Sorgen macht, kann konkrete Beobachtungen dokumentieren und nach einem offiziellen Kontaktweg fragen. Diese Seite definiert weder einen abschließenden Kreis berechtigter Personen noch ein allgemeines Antragsrecht.
Verfahren und Anhörungsrecht der betroffenen Person
Informations-, Anhörungs- und Entscheidungspflichten lassen sich nicht betreiberübergreifend zusammenfassen. Bei Spielbanken ist die einschlägige gesetzliche Grundlage zu prüfen; für andere Angebote können andere Regeln gelten.
Weitere Schritte für Angehörige
- Keine Schulden zum Ausgleich von Verlusten machen. Dies behebt das Problem nicht, sondern verschärft die Situation.
- Haushaltseinkommen absichern: Konten trennen, falls nötig Zugang zu gemeinsamen Mitteln blockieren.
- Selbst Unterstützung suchen: Beratung für Angehörige Spielsüchtiger ist verfügbar. Sie müssen das nicht allein bewältigen.
- Das Thema ohne Vorwürfe offen ansprechen. Sucht ist Erkrankung, keine Charakterschwäche.
→ Mehr Informationen: Rechtliche Einordnung.
→ Unterstützung für Angehörige: siehe Abschnitt 14.
11 Ländervergleich (AT, DE, CH)
Österreich, Deutschland und die Schweiz verwenden unterschiedliche Rechts- und Sperrsysteme. Österreich verfügt derzeit über kein als geltendes Recht und betriebsbereit bestätigtes zentrales Register; eine Regierungsvorlage enthält lediglich einen Vorschlag. Ausländische Systeme haben jeweils gesetzlich begrenzte Teilnehmer- und Angebotssphären.
| Merkmal |
Österreich |
Deutschland (OASIS) |
Schweiz (ESBK) |
| Zentrales Register |
Kein geltendes zentrales System; Vorschlag in Regierungsvorlage |
OASIS nach deutschem Glücksspielstaatsvertrag |
Gesetzliche Sperren nach Schweizer Geldspielrecht |
| Anbieterübergreifend |
Reichweite je Maßnahme prüfen |
Nur verpflichtete Veranstalter und Vermittler im gesetzlichen Umfang |
Spielbanken sowie Veranstalter von online durchgeführten Grossspielen; gesetzlicher Datenaustausch |
| Mindestlaufzeit |
Keine einheitliche Angabe |
Nach Sperrart und geltender Regelung |
Nach Sperrart und geltender Regelung |
| Beendigung frühestens |
Nach konkreter Maßnahme |
Nach gesetzlichem Verfahren |
Nach gesetzlichem Verfahren |
| Zuständige Stelle |
Je nach Angebot und Rechtsgrundlage |
Regierungspräsidium Darmstadt als OASIS-führende Behörde |
Je nach Spielbereich zuständige Vollzugs- und Aufsichtsstellen |
| Online-Angebote erfasst |
Für win2day eigene Schutzoptionen verifiziert |
Nur erfasste erlaubte Angebote im gesetzlichen Umfang |
Online-Spielbankenspiele und online durchgeführte Grossspiele im gesetzlichen Umfang |
Fehlen eines zentralen Registers in Österreich
Historisch sind österreichische Schutzverfahren nach Angebotsarten und Betreibern organisiert. Diese Seite behauptet keinen vollständigen Überblick über jeden Datenaustausch. Solange ein zentrales System weder gesetzlich beschlossen noch als betriebsbereit bestätigt ist, sollte die Reichweite bei jedem tatsächlich genutzten Angebot ausdrücklich geklärt werden.
12 Geplante Gesetzesnovelle
Eine parlamentarische Regierungsvorlage enthält Vorschläge für Änderungen des Glücksspielrechts. Sie ist kein geltendes Recht und belegt weder Einführungstermin noch technische Verfügbarkeit oder endgültigen Geltungsbereich eines Registers. Die folgenden Punkte geben ausschließlich Vorschläge des Entwurfs wieder:
Inhalt des Entwurfs
- Zentrales Sperrregister: Der Entwurf schlägt ein gemeinsames Register vor. Ein endgültiger Geltungsbereich existiert erst nach einem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren.
- Anbieterübergreifende Wirkung: Der Entwurf beschreibt eine Berücksichtigung durch erfasste Stellen. Daraus darf keine heutige Abdeckung abgeleitet werden.
- Einzahlungslimits nach Alter:
- Für Personen zwischen 18 und 26 Jahren: maximal 250 Euro wöchentlich.
- Für Personen ab 26 Jahren: maximal 1.680 Euro monatlich.
- Payment Blocking: Banken und Zahlungsdienstleister sollen verpflichtet werden, Zahlungen an nicht lizenzierte Betreiber zu sperren.
- Netzsperren: Internetprovider sollen den Zugang zu illegalen Glücksspielseiten blockieren.
Zeitplan und Verfahrensstand
Ein im Entwurf genanntes Datum wäre selbst dann keine Bestätigung für Beschluss, Inkrafttreten oder technische Verfügbarkeit. Maßgeblich wären ausschließlich kundgemachtes Recht, Übergangsbestimmungen und offizielle Informationen zur tatsächlichen Inbetriebnahme.
Stand dieser Darstellung: Vorschlag in einer Regierungsvorlage. Änderungen oder ein Scheitern im Verfahren bleiben möglich. Die Seite behandelt das Register daher nicht als beschlossen, geltend oder verfügbar.
Letzte Prüfung dieser Seite: 09.09.2026.
→ Einordnung: Vergleich bestehender und vorgeschlagener Systeme.
13 Prävalenz und Frühsymptome
Problematisches Glücksspiel betrifft in Österreich einen erheblichen Bevölkerungsanteil. Diverse Untersuchungen zeigen, dass viele Menschen problematische oder pathologische Spielgewohnheiten entwickeln. Das Erkennen von Risiken durch Kenntnis der Fakten und Warnsignale ist von zentraler Bedeutung.
Aktuelle Studienlage
Die bislang umfassendste Untersuchung zum Spielverhalten in Österreich stammt von Kalke & Wurst (2015), im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen:
- Rund 1,1 % der österreichischen Bevölkerung im Alter von 14 bis 65 Jahren zeigen problematisches oder pathologisches Spielverhalten.
- Das entspricht etwa 64.000 Personen.
- Die höchste Belastung findet sich bei Personen, die Automaten außerhalb konzessionierter Spielbanken (21,2 %).
Neuere Schätzungen des Anton-Proksch-Instituts und der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) gelangen zu vergleichbaren oder geringfügig höheren Ergebnissen. Der Epidemiologiebericht Sucht 2025 der GÖG liefert aktuelle Daten zur Entwicklung.
Warnsignale frühzeitig erkennen
Folgende Anzeichen können auf Spielprobleme hinweisen:
- Dauerndes Spielen über längere Zeiträume
- Gesteigerte Einsätze erforderlich, um dieselbe Spannung zu erreichen
- Wiederholte Versuche, Verluste durch Nachspielen auszugleichen
- Nervosität oder Gereiztheit während Spielpausen
- Fortgesetztes Spielen trotz negativer Konsequenzen (Schulden, Konflikte, Jobverlust)
- Verschweigen der Spieltätigkeit gegenüber nahestehenden Personen
- Vernachlässigung von Pflichten, Hobbys und zwischenmenschlichen Kontakten
Treffen mehrere Symptome zu, wird dringend ein Beratungstermin empfohlen.
14 Hilfe und Beratungsnetzwerk
In Österreich bestehen Beratungsangebote für Betroffene und Angehörige. Ob ein bestimmter Dienst kostenlos, vertraulich oder anonym arbeitet, ist anhand seiner aktuellen Angaben zu prüfen. Ein Erstkontakt kann ein wichtiger Schritt zur Klärung sein.
Telefonische Kontakte – Angaben jeweils aktuell prüfen
- Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304 (von Casinos Austria angeführt; Verfügbarkeit und Bedingungen dort prüfen)
- Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (als Wiener Kontakt angeführt; Erreichbarkeit, Zielgruppe, Kosten, Vertraulichkeit und Anonymität dort prüfen)
Eine definitive Entscheidung vor dem ersten Anruf ist nicht nötig. Notieren Sie nach Möglichkeit, welche Angebote Sie verwenden, welche Sperren bestehen und welche Fragen Sie besprechen möchten. Ob eine Stelle Betroffene, Angehörige oder beide Gruppen berät und welche Themen sie abdeckt, ist auf ihrer aktuellen offiziellen Seite zu prüfen. Bei Überschuldung kann zusätzlich nach einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung gesucht werden; auch dort gelten die Angaben der konkreten Stelle.
Beratungsstellen nach Bundesland
Auswahl ohne Vollständigkeitsgarantie. Zuständigkeit, Leistungen, Zielgruppen, Kosten, Vertraulichkeit, Anonymität und Kontaktdaten bei jeder Stelle aktuell prüfen. Anbieterverzeichnis:
playsponsible.at/beratungsstellen
| Bundesland |
Einrichtung (Auswahl) |
Kontakt |
Leistungen |
| Wien |
Suchhinweis: Spielsuchthilfe Wien; Zuständigkeit aktuell prüfen |
01/544 13 57 |
Scope und Bedingungen direkt prüfen |
| Niederösterreich |
Suchhinweis: Fachstelle für Suchtprävention NÖ; Zuständigkeit aktuell prüfen |
Über Website |
Scope und Bedingungen direkt prüfen |
| Oberösterreich |
Suchhinweis: pro mente OÖ; Zuständigkeit aktuell prüfen |
Über Website |
Scope und Bedingungen direkt prüfen |
| Salzburg |
Suchhinweis: Suchtberatung Salzburg; konkrete Stelle und Zuständigkeit prüfen |
Über Website |
Scope und Bedingungen direkt prüfen |
| Tirol |
Geeignete Stelle über offizielle Tiroler Verzeichnisse ermitteln |
Über Website |
Scope und Bedingungen direkt prüfen |
| Vorarlberg |
Suchhinweis: Supro Vorarlberg; Zuständigkeit aktuell prüfen |
Über Website |
Scope und Bedingungen direkt prüfen |
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Ein weiteres externes Verzeichnis ist unter spielsuchthilfe.at erreichbar. Vollständigkeit, Aktualität und regionale Abdeckung werden hier nicht garantiert.
Angebote für Angehörige
Einzelne Einrichtungen können Angebote für Angehörige führen. Ob Sprechstunden, Gruppen oder andere Formate aktuell verfügbar sind und welche Bedingungen gelten, ist direkt bei der jeweiligen Stelle zu prüfen.
Schuldnerberatung bei Spielschulden
Spielprobleme können mit Verschuldung verbunden sein. Die folgenden Namen sind Suchhinweise, keine Zusage zu Zuständigkeit oder Leistung. Anerkennung, regionaler Zugang, Kosten und Vertraulichkeit sind jeweils aktuell zu prüfen:
- ASB Schuldnerberatungen GmbH (Zuständigkeit und regionale Zugänge direkt prüfen)
- Schuldnerberatung der Caritas (konkrete regionale Stelle und Bedingungen prüfen)
- ifs Schuldenberatung (als Vorarlberger Suchhinweis; Zuständigkeit und Bedingungen prüfen)
Kontakte über die jeweilige Landesregierung oder direkt unter asb-gmbh.at.
15 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was versteht man unter einer Casino-Selbstsperre?
Eine Selbstsperre ist eine beantragte Schutzmaßnahme für bestimmte Glücksspielangebote. Ihre genaue Reichweite ergibt sich aus der Bestätigung des zuständigen Betreibers; sie darf nicht pauschal auf andere Marken, Standorte oder Angebotsarten übertragen werden.
Welche Laufzeiten sind für eine Selbstsperre in Österreich möglich?
Es gibt keine für sämtliche österreichischen Betreiber einheitlich belegte Laufzeit. Bei win2day sind die aktuell im Kundenkonto veröffentlichten Optionen maßgeblich. Bei anderen Betreibern müssen Dauer, Beginn, Ende und Änderungsmöglichkeit direkt geprüft werden.
Entstehen bei der Beantragung einer Selbstsperre Kosten?
Kosten und mögliche Gebühren lassen sich nicht pauschal für alle Betreiber, Änderungen oder Folgeschritte zusagen. Prüfen Sie die aktuelle Betreiberinformation. Auch Beratungsdienste sollten ihre Kosten-, Datenschutz- und Anonymitätsbedingungen selbst ausweisen.
Erstreckt sich eine Sperre bei Casinos Austria automatisch auf win2day?
Ein gesetzlich in Betrieb befindliches österreichisches Zentralregister ist derzeit nicht bestätigt. Unterstellen Sie deshalb keine automatische Übertragung. Klären Sie die Reichweite bei Casinos Austria und win2day jeweils anhand aktueller offizieller Angaben.
Gibt es bereits ein zentrales Sperrregister in Österreich?
Derzeit ist kein gesetzlich geltendes und betriebsbereites zentrales Register bestätigt. Eine Regierungsvorlage schlägt ein solches System vor. Sie ist kein geltendes Recht und belegt weder Einführungstermin noch Teilnehmerkreis oder technische Verfügbarkeit.
Ist es möglich, eine auf sechs Monate befristete Sperre vorzeitig zu beenden?
Das kann nicht betreiberübergreifend beantwortet werden. Maßgeblich sind Sperrtyp und aktuell bestätigte Bedingungen. Planen Sie nicht mit einer vorzeitigen Freigabe und gehen Sie bis zu einer verlässlichen Bestätigung vom Fortbestand der Sperre aus.
Wie kann eine unbefristete Sperre aufgehoben werden?
Verlangen Sie beim zuständigen Betreiber die aktuelle Regelung für genau Ihre Sperre. Diese Seite behauptet keinen einheitlichen Antragsweg, keine feste Nachweisliste, kein Gespräch und keine bestimmte Entscheidung. Bis zur Bestätigung bleibt die Sperre maßgeblich.
Muss ich für die Aufhebung persönlich bei der Spielbank vorsprechen?
Ob persönliches Erscheinen, ein digitaler Weg oder ein anderer Identitätsabgleich vorgesehen ist, hängt von Betreiber und Rechtsgrundlage ab. Nutzen Sie nur aktuelle offizielle Kontaktwege und lassen Sie sich Anforderungen schriftlich erläutern.
Wird für die Aufhebung ein Nachweis über das Einkommen verlangt?
Eine allgemeine Nachweispflicht ist hier nicht belegt. Wir behaupten weder für Casinos Austria, WINWIN noch win2day pauschale Einkommens-, Bonitäts- oder Therapienachweise. Erfragen Sie Rechtsgrundlage, Zweck und sicheren Übermittlungsweg.
Endet eine Sperre nach Ablauf der Frist automatisch?
Das hängt vom Wortlaut der konkret gewählten Option ab. Prüfen Sie, ob die Sperre automatisch endet, eine Bestätigung verlangt oder fortbesteht. Ohne eindeutige Mitteilung sollten Sie nicht von einer Freigabe ausgehen.
Was geschieht mit einem vorhandenen Guthaben bei win2day?
Diese Seite gibt keine pauschale Auszahlungs- oder Verfügbarkeitszusage. Lesen Sie die aktuelle win2day-Anzeige für Ihre konkrete Sperroption und fragen Sie über den offiziellen Kontaktweg nach der Behandlung des Kontoguthabens.
Kann ich mich nur für bestimmte Spielarten sperren lassen?
win2day veröffentlicht im Spielerschutzbereich unterschiedliche Schutzoptionen; der aktuelle Umfang ist im Konto zu prüfen. Für Casinos Austria, WINWIN oder andere Betreiber wird hier keine einheitliche Teil- oder Vollsperrenlogik behauptet.
Können Angehörige die Einrichtung einer Sperre veranlassen?
Angehörige können Beobachtungen an Betreiber oder Beratungsstellen herantragen. Ob daraus ein formelles Verfahren entsteht, richtet sich nach Angebot und Rechtsgrundlage. § 25 GSpG betrifft dabei Spielbanken, nicht pauschal alle Betreiber.
Haftet ein Casino, wenn es einer gesperrten Person das Spielen ermöglicht?
§ 25 GSpG betrifft Spielbanken. Ob eine Pflichtverletzung, ein Schadenersatzanspruch oder eine bestimmte Beweislast vorliegt, ist einzelfallbezogen. Die Norm darf nicht pauschal auf WINWIN, win2day oder andere Angebote übertragen werden.
Kann ich bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession Verluste zurückfordern?
Nicht automatisch. Vertrag, anwendbares Recht, Anspruchsgrundlage, Einwendungen, Berechnung, Verjährung und Vollstreckung müssen im Einzelfall geprüft werden. Diese Seite verspricht weder Nichtigkeit noch Rückzahlung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wo erhalte ich anonyme Hilfe bei Spielsucht?
Die Nummer 0800 202 304 wird von Casinos Austria als Spielerschutz-Hotline angeführt. Aktuelle Erreichbarkeit, Kosten, Vertraulichkeit und Anonymität sind beim Dienst zu prüfen. Weitere Fachstellen finden Sie über deren offizielle Seiten.
Fazit
Eine Casino-Selbstsperre kann eine Schutzmaßnahme sein, garantiert aber keine bestimmte Wirkung. Verifiziert ist hier das Angebot win2day der konzessionshaltenden Österreichischen Lotterien GmbH. Reichweite, Laufzeit, Kosten, Verfahren und Folgen müssen aktuell geprüft werden. Eine Regierungsvorlage schlägt ein zentrales Register vor; sie ist kein geltendes Recht und kein verfügbares System.
Verlassen Sie sich weder auf ein pauschales Enddatum noch auf eine pauschale Aufhebungsmöglichkeit. Ergänzende Sperr-Apps, bankseitige Optionen und Limits können zusätzliche Hürden darstellen, decken aber nicht garantiert alle Angebote oder Zahlungswege ab.
Wenn Sie Anzeichen problematischen Spielverhaltens bei sich bemerken, können Sie eine Fachstelle kontaktieren. Prüfen Sie beim gewählten Dienst Kosten, Vertraulichkeit und Möglichkeiten anonymer Beratung.
Hilfe: 0800 202 304 · Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57
Redaktion
Fachredaktion von selbstsperre-casino-austria.at
Redaktion für Spielerschutz und Verbraucherinformation. Auswertung offizieller Quellen und Abgleich mit aktueller Rechtsprechung.
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Stand 09.09.2026
Geprüft von Fachredaktion
Nächste Prüfung vorgesehen: 09.12.2026 oder früher bei bekannter Rechtsänderung